NEU
Die Kunden der Mönchengladbacher Tafel können ab sofort den für den laufenden Monat gültigen Ausgabeplan auf dieser Website einsehen (Gruppeneinteilung, Ausgabezeiten). Klicken Sie dazu bitte hier.
Die Kunden der Mönchengladbacher Tafel können ab sofort den für den laufenden Monat gültigen Ausgabeplan auf dieser Website einsehen (Gruppeneinteilung, Ausgabezeiten). Klicken Sie dazu bitte hier.
Blindtext
Decken Sie mit uns den Tisch
Die Tafel ist eine ehren-amtliche Organisation. Sie sammelt überschüssige, noch verwertbare Lebensmittel bei Großmärkten, Lebensmittel-läden, Bäckern, Metzgern und Landwirten.
Diese Waren werden kostenlos an Bedürftige und karitative Einrichtungen verteilt. Dies geschieht vor dem Hinter-grund einer zunehmenden Bedürftigkeit in unserer Gesellschaft.
Die Tafel unterhält einen Laden und verfügt über fünf Fahrzeuge, von denen vier eine Kühleinrichtung besitzen.
Die Tafel ist eine ehren-amtliche Organisation. Sie sammelt überschüssige, noch verwertbare Lebensmittel bei Großmärkten, Lebensmittel-läden, Bäckern, Metzgern und Landwirten.
Diese Waren werden kostenlos an Bedürftige und karitative Einrichtungen verteilt. Dies geschieht vor dem Hinter-grund einer zunehmenden Bedürftigkeit in unserer Gesellschaft.
Die Tafel unterhält einen Laden und verfügt über fünf Fahrzeuge, von denen vier eine Kühleinrichtung besitzen.
Mönchengladbacher Tafel e.V.
Fleenerweg 48
41065 Mönchengladbach
Tel.: 02161-89 05 16
Fax: 02161-91 24 43
Mail: mg-tafel@t-online.de
Reg.-Nr. VR 1923
Amtsgericht Mönchengladbach
Fleenerweg 48
41065 Mönchengladbach
Tel.: 02161-89 05 16
Fax: 02161-91 24 43
Mail: mg-tafel@t-online.de
Reg.-Nr. VR 1923
Amtsgericht Mönchengladbach
Spendenkonto:
SSK Mönchengladbach
BLZ 310 500 00
Konto Nr. 96 222
Stichwort: „Spende”
(Nur bei Angabe der vollständigen Anschrift kann eine steuerlich anerkennungsfähige Spendenquittung (Zuwendungsbescheid) zugeschickt werden.)
SSK Mönchengladbach
BLZ 310 500 00
Konto Nr. 96 222
Stichwort: „Spende”
(Nur bei Angabe der vollständigen Anschrift kann eine steuerlich anerkennungsfähige Spendenquittung (Zuwendungsbescheid) zugeschickt werden.)

