Regeln

Habe ich einen Rechtsanspruch?

Nein, es gibt keinen ausdrücklichen Rechtsanspruch auf eine Förderung durch die Tafel. Die verfügbaren Waren werden je nach Haushaltsgröße möglichst gerecht verteilt. Voraussetzung sind amtliche Leistungsbescheide, z.B. der ARGE oder des Sozialamtes.

Kann jeder zur Tafel kommen?

Unterstützt wird jeder, der einen Leistungsbescheid zuständiger Ämter (z.B. Sozialamt oder ARGE) vorlegen kann. Die Tafel erfasst auch die jeweilige Größe des Haushalts und ggf. die Anzahl der Erwachsenen und Kinder.

Wie verhalte ich mich als Kunde?

Alle Mitarbeiter der Tafel arbeiten freiwillig. Unsere Kunden erleichtern uns die Arbeit, wenn sie die nötige Geduld mitbringen, nicht drängeln und auch einmal ein freundliches Wort für unsere Mitarbeiter übrig haben. Wir behandeln grundsätzlich jeden Kunden mit dem gebotenen Respekt. Dies erwarten wir allerdings auch von unseren Kunden.