Unsere Kunden


Bedürftige Einzelpersonen, Paare und Familien mit geringem Einkommen können bei uns Kunden werden. Sie können einmal in der Woche kostenlos Lebensmittel bei uns bekommen.

Auf dieser Basis gibt es eine gute Zusammenarbeit

  • Die Tafel ist keine staatliche Einrichtung. Auf den Empfang von Lebensmitteln besteht kein Rechtsanspruch.
  • Unser Warenangebot ist begrenzt. Die Tafel kann keine Vollversorgung bieten.
  • Die abgegebene Warenmenge richtet sich nach dem Alltagsbedarf der versorgten Personen. Feste und Feiern mit weiteren Gästen können wir nicht berücksichtigen.

Einkommensnachweis trotz Bedürftigkeit?

Ja. Wer Waren bei der Tafel erhalten will, muss bedürftig sein. Wir möchten deshalb über die Einkommensverhältnisse unserer Kunden informiert sein. Als Hinweis auf die Bedürftigkeit dient beispielsweise der amtliche Leistungsbescheid vom jobCenter bzw. von der ARGE, der städtischen Sozialverwaltung, der Rentenversicherung o.Ä. Wenn Unklarheiten bestehen, fragen Sie uns.

Wir erheben einen Verwaltungskostenbeitrag

Grundsätzlich geben wir unsere Lebensmittel "kostenlos" ab. Zur Deckung unserer Verwaltungskosten erheben wir aber einen Kostenbeitrag von 2 Euro pro Monat und Kunde. Diesen Beitrag erheben wir pauschal, d.h. unabhängig von der Zahl der versorgten Personen. Dieser Betrag ist so gering, dass wir eine pauschale Erhebung für vertretbar halten.

Kunden warten am Tafel-Eingang (Archivfoto)
Wartende vor der Neukundenaufnahme (Archivfoto)

Bescheinigungen anderer Stellen

Verlässliche Auskunft geben nur Bescheinigungen von Behörden o.Ä. Formlose Schreiben nicht amtlicher Stellen, wie Pfarrämter, Wohlfahrtseinrichtungen usw. können wir nicht anerkennen.